Gemeindevertretung: Nach FWG-Antrag für Fahrenbach wird Situation in allen Ortsteilen überprüft FÜRTH. Fahrenbach soll größer werden. Zumindest soll nach einem Antrag der FWG-Fraktion eine kuriose Situation am Ortseingangsbereich von Fürth kommend bereinigt werden. Verwaltung und Gemeindevertretung nahmen den Antrag jetzt zum Anlass, ähnliche Situationen im Grenzbereich der Kerngemeinde zu den Ortsteilen zu überprüfen. An der Fahrenbacher Straße (gefühlt bereits im Ortsteil) gehören vier Anwesen noch zur Gemarkung Fürth. Diese sollen jetzt Fahrenbach zugeordnet werden. Thomas Unrath begründete den Antrag in der Gemeindevertretung. Eine solch veränderte „Standortbestimmung“ mache durchaus Sinn, wie Unrath in dem Antrag formulierte: „Den betroffenen Bürgern sollte es ermöglicht werden, an der Gestaltung des Ortsgeschehens aktiv mitzuwirken, auch das Recht eingeräumt werden, sich lokalpolitisch im Ort einzubringen, als Wähler und als potenzieller Kandidat für den Ortsbeirat. Konkret könnte eine Umzugsabsicht vorliegen, wonach ein gewählter Mandatsträger sein Mandat niederlegen müsste. Unrath weiter: „Der überwiegende Teil der betroffenen Bürger ist bereits heute stark mit dem Ortsteil Fahrenbach und dem Ortsgeschehen verbunden. Außerdem würde mit der vorgeschlagenen Anpassung dann auch der derzeitige Standort des Ortsschildes wieder stimmen.“ Bürgermeister Volker Oehlenschläger sagte nach einer entsprechenden Anfrage, dass die Zugehörigkeit zu einem Ortsbezirk keinerlei Auswirkungen auf die Angaben in den Grundbuchblättern habe. Die Gemeindevertretung mit Vorsitzendem Rainer Gemmel und die Verwaltung mit Hauptamtsleiter Eckhard Schütz wollten grundsätzlich diesem Anliegen entgegenkommen. Behutsames Vorgehen Aber gerade deshalb rieten sie zu einem behutsamen, folgerichtigen und den Satzungen und der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) angepassten Vorgehen. So erwähnte Schütz, dass die HGO gerade wegen drohender Mandatsverluste eine solche Änderung immer zum Ende der Wahlzeit hin vorschreibt; eben wegen des Bestandsschutzes bestehender Ortsbeiräte. Das wäre in diesem Falle erst zum März 2016 möglich. Laut Satzung sind dazu auch immer Ortsbeiräte zu hören. Und wenn schon an eine Änderung der Fürther Hauptsatzung gedacht ist, sollten, so Schütz abschließend, auch die anderen „drei, vier Ecken“ in der Gesamtgemarkung, wo es solche Kuriositäten noch gibt, wo die Bürger beispielsweise nach Fürth gehen müssen, um zu wählen, obwohl sie sich dem Ortsteil zugehörig fühlen, überprüft und eventuell geändert werden. An den Grenzbereichen zu Krumbach, Kröckelbach und Steinbach gibt es solche Situationen. Der von Rainer Gemmel geänderte Beschlussvorschlag wurde von der Gemeindevertretung einstimmig abgesegnet: „Die Verwaltung wird beauftragt, neben dem betreffenden Ortsteil Fahrenbach auch alle anderen Ortsteile auf sinnvolle Abgeschlossenheit der Ortsbezirke zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzubereiten. Die betroffenen Ortsbeiräte sind zunächst jeweils anzuhören. Der Antrag – verbunden mit der Neufassung der Hauptsatzung – ist dann dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Gemeindevertretung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.“ mk Quelle: WNOZ.de